Beschwerdemanagement

Gibt es einen Hinweis oder eine Beschwerde, die an den Vorstand des Vereins herangetragen wird, verpflichtet dieser sich, diese/n zu dokumentieren und eine weitere Bearbeitung laut Interventionsplan in die Wege zu leiten oder diese zu begleiten.

Werden solche Hinweise im Vorstand innerhalb einer Sitzung besprochen, dann werden diese in einem Zusatzdokument zum Protokoll vermerkt (welches dann nicht öffentlich einsehbar ist).

Kriseninterventionsteam

Zur Aufarbeitung des Falles im Bereich der Grenzverletzung der sexuellen Grenzverletzung ist ein Krisenteam zu bilden, in dem alle Institutionen beteiligt werden, die entweder rechtlich relevant Verantwortung tragen und/ oder ihre professionelle Fachberatung einbringen können. Es ist niemand zu beteiligen, der/die in die Vorwürfe involviert ist.

Alle Mailadressen und Telefonnummer müssen untereinander bekannt sein.

Alle beteiligten Personen unterliegen der Geheimhaltung.

Alle beteiligten Personen haben das Recht auf Beratung und Supervision für die persönliche und fachliche Aufarbeitung.

Das Kriseninterventionsteam wird gebildet aus:

  • dem Vorsitzendenteam des CVJM
  • einer vor Ort aktiven Pfarrperson
  • einer Person aus dem Team juenger unterwegs des KK Minden
  • Jugendamt
  • Externe Beratungsstelle (Wildwasser / mannigfaltig)
  • Person aus dem CVJM Westbund (Ansprechtspartner:in für (Verdachts-) Fälle von sexualisierter Gewalt oder zuständige:r Bundessekretär:in für die Region

Aufgaben des Krisenteams:

  • Verantwortung für die Handlungsabläufe und den gesamten Prozess der Aufklärung und Aufarbeitung unter zur Hilfenahme von professioneller Beratung.
  • Initiieren einer umfassenden Krisenintervention anhand des Interventionsplans
  • Aufgabenklärung, wer ist für was zuständig?
  • Die Ermittlung obliegt einzig der Strafverfolgungsbehörde bzw. Entscheidung, ob die Behörde einzuschalten ist
  • Einleiten von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bzw. ergreifen von Maßnahmen das Ehrenamt betreffend
  • Alle Beratungen sind zu protokollieren, jede Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert sein
  • Die Arbeit beginnt unverzüglich nach Meldung (möglichst innerhalb von 24 Stunden max. jedoch nach 48 Stunden)
  • Der Opferschutz hat höchste Priorität
  • Sicherstellung der Begleitung aller Beteiligten
  • Die/der Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit ist zu informieren, um nötigenfalls eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten (möglicherweise Mitglied im Krisenteam)
  • Koordination aller Aufgaben die sich aus dem Interventionsplan ergeben.

Das Kriseninterventionsteam kann sich im Vorgehen zusätzlich am ausführlichen Interventionsplan von juenger unterwegs (Kirchenkreis Minden) orientieren.