Als CVJM Oberlübbe geben wir uns selbst einen Verhaltenskodex für den wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des CVJM Oberlübbe verpflichten sich, die nachfolgenden Regelungen sowie die individuellen Grenzen und die sexuelle Selbstbestimmung von Teilnehmenden und Mitarbeitenden Kinder- und Jugendarbeit zu achten, zu respektieren und zu wahren.

1. Wir stehen für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang.

Wir behandeln alle Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen unserer Kinder- und Jugendarbeit respektvoll, wertschätzend und freundlich. Niemand wird bei unseren Angeboten ausgegrenzt, gedemütigt oder bloßgestellt. Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun, was sie oder er nicht möchte.

a. Unsere Angebote, Spiele, Rituale, wie auch unsere Verkündigung müssen sich an diesem Grundsatz messen lassen und werden von uns entsprechend reflektiert. Mutproben, Spiele und Rituale, die Mädchen und Jungen Angst machen oder bloßstellen, sind nicht Teil unserer Kinder- und Jugendarbeit.

b. Wir sprechen Teilnehmer:innen wie auch Mitarbeiter:innen nicht mit einem diffamierenden (selbst- oder fremdgegebenen) Spitz- oder Kosenamen an.

c. Bei allen Aktivitäten, aber insbesondere bei körpernahen Übungen, Berührungs-, Tobe- und Fangspielen oder bei Selbsterfahrungsübungen achten wir die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden. Im Vorfeld solcher Aktion vereinbaren wir klare Regeln und Ausstiegsmöglichkeiten für diese Spiele und Übungen mit den Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Freiwilligkeit wird beachtet!

2. Wir beachten unsere persönlichen Grenzen, auch wenn wir eng zusammenleben

Wir sind uns bewusst, dass insbesondere im Rahmen eines engen Zusammenlebens, wie etwa bei Übernachtungsaktionen oder auf Freizeiten, ein Risiko für grenzverletzendes oder sexuell übergriffiges Verhalten besteht. Darum gilt es hier besonders die Privatsphäre und die Wahrung persönlicher Grenzen, wie auch die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu achten und zu respektieren.

a. Wir stellen bei Übernachtungen eine Geschlechtertrennung sicher. Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen schlafen nicht gemeinsam in einem Zimmer oder Zelt. Mädchenzimmer / -zelte werden von einem weiblichen, Jungenzimmer / -zelte von einem männlichen Teammitglied betreut. Wo dies aus logistischen Gründen absolut nicht möglich ist (z.B. Sammelunterkünfte) sorgen wir trotzdem für eine entsprechende räumliche Trennung zwischen Mädchen und Jungen, wie auch zwischen Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen.  Bei Teilnehmer:innen mit einer diversen Geschlechtsidentität vereinbaren wir eine individuelle Regelung im Gespräch zwischen Team und Teilnehmer:in.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freizeiten wo es nach einvernehmlicher Absprache andere Regelungen für Familien und Ü18-jährige Mitarbeitende sowie Teilnehmende geben kann. Ein Einverständnis muss dafür dann schriftlich im Vorhinein festgehalten werden.

b. Wir wahren bei unseren Angeboten und Freizeiten die persönliche Privatsphäre von Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen. Wir klopfen zum Beispiel an, ehe wir die Schlafräume von anderen betreten. Insbesondere die Betten und die Schränke / Taschen sind der absolute Privatbereich der Teilnehmer:innen sowie Mitarbeiter:innen.

c. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen tragen eine ihrer pädagogischen Tätigkeit angemessene Kleidung. Bei Übernachtungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist ebenso darauf zu achten, dass die Nachtkleidung ebenfalls angemessen ist.

d. Die Mitarbeiter:innen ziehen sich bei Sport-, Schwimmveranstaltungen nach Möglichkeit getrennt um, und nutzen die Wasch-/Duschräume zu einem anderen Zeitpunkt als die Teilnehmer:innen. Die Aufsichtspflicht wird dennoch wahrgenommen, nach Möglichkeit kann z.B. ein/e Mitarbeiter:in vorgeschickt werden und eine:r bleibt bis zum Schluss. Unter reinen Mitarbeitendengruppen wird nach persönlicher Absprache und Einverständnis entschieden.

e. Bei Übernachtungsangeboten nutzen Mitarbeiter:innen nicht gleichzeitig die gleichen Wasch-/Duschräume gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Gibt es keine getrennten Umkleide- oder Wasch-/Duschräume, so sind getrennte Umkleide- bzw. Duschzeiten festzulegen.

3. Wir legen bei unserer Beziehungsarbeit Wert auf eine professionelle Nähe

Wir halten als ehren- wie auch hauptamtliche Mitarbeiter:innen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen die für unsere pädagogische Tätigkeit angemessene professionelle Nähe und sind uns der Grenzen zwischen den Generationen bewusst.

a. Als Mitarbeiter:innen gehen wir keine sexuellen Kontakte mit Teilnehmer:innen ein. Verlieben sich (junge) Mitarbeiter:innen in Jugendliche oder junge Erwachsene, die an einem Angebot, einer Aktion oder einer Reise unseres CVJM teilnehmen, achten sie solange ein Abhängigkeitsverhältnis bzw. kein gleichberechtigtes Rollenverhältnis zwischen den beteiligten Personen besteht, auf eine entsprechende Distanz. An dieser Stelle sei auch auf das Abstinenzgebot im Rahmen des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW (KGSsG §4.2), hingewiesen.

b. Alle Mitarbeiter:innen verhalten sich ihrem Alter und ihrer Rolle entsprechend. Kinder und Jugendliche müssen sie in ihrer Leitungsrolle ernst nehmen können. Sie achten, bei aller Nähe, Beziehung und Vertrautheit auf eine professionelle Distanz zu anderen Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen.

c. Der Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sollte auf professioneller Ebene geführt werden. Das Verschicken von anzüglichen Text-, Bild- Video oder Sprachnachrichten und Links sowie das Auffordern zu solchen ist strikt zu unterlassen.

Als haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen führen wir aus eigener Initiative keine Gespräche mit Teilnhemer:innen, über deren Intimleben. Sollten sich solche Gespräche im Rahmen der Seelsorge an Kindern und Jugendlichen seitens dieser ergeben, ist deren Inhalt stets vertraulich zu behandeln und das Gespräch an einem geeigneten, die Intimsphäre des Gesprächspartners wahrenden Ort zu führen. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen sollten bei Anbahnung solcher Gespräche an die entsprechend geschulten hauptamtlichen Mitarbeiter:innen verweisen und im besten Fall diese Gespräche nicht selbst führen. Ehrenamtliche Mitarbeitende sollten bei solchen Gesprächen immer den Selbstschutz bedenken.

4. Wir beachten unsere Persönlichkeitsrechte

Bei unseren Gruppen, Kreisen, Aktionen, Seminaren und Freizeiten wird niemand ohne sein Einverständnis fotografiert und/oder gefilmt. In Toiletten und Badezimmern/Waschräumen ist das Fotografieren und/oder Filmen grundsätzlich untersagt. Videos oder Fotos werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der abgebildeten Personen ins Internet gestellt oder anderweitig veröffentlicht.

Auch weisen wir unsere Teilnehmer:innen auf die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten und dem Recht am eigenen Bild hin.

5. Wir halten uns an den Jugendschutz

Wir halten uns bei allen Veranstaltungen, Aktionen und Freizeiten unseres CVJM an das geltende Jugendschutzgesetz. Dieses (bei Auslandsfreizeiten das jeweils strengere) ist für uns in jedem Fall bindend. Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter:innen haben überdies  Vorbildfunktion. Dies gilt auch für den Alkohol-, Tabak- und Cannabis-Konsum.

6. Wir sind sensibel für grenzverletzendes Verhalten

Wir schauen bei Verletzungen der persönlichen Grenzen oder der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern- und Jugendlichen durch andere nicht weg, sondern greifen zum Schutze der Betroffenen ein. Hierfür werden unsere Mitarbeiter:innen in den obligatorischen Grund- und Aufbauschulungen sensibilisiert und qualifiziert.

Als Mitarbeitende im CVJM lassen wir uns im Falle der Vermutung sexueller Grenzverletzungen/Übergriffe beraten. Adressen und Ansprechpartner sind im Notfallplan zu finden.

a. Wir greifen transparent und offen bei grenzverletzendem Verhalten ein und klären ruhig und sachlich mit Betroffenen und Beschuldigten unabhängig voneinander die Situation. Wir fordern uns selbst zeitnah Hilfe und Unterstützung ein und vermitteln Betroffenen Unterstützungsangebote. Wir sorgen im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür, dass entsprechende Vorfälle professionell verfolgt und geahndet werden.

b. Wir agieren bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt, die sich innerhalb unserer Angebote und Einrichtungen ereignet haben, gemäß unseres Nofallplanes (siehe Anhang) und leiten die notwenigen Schritte ein.

c. Wir thematisieren und reflektieren entsprechende Vorfälle, die in Gruppen stattgefunden haben, in der nächsten Teambesprechung der Gruppe, beim nächsten Mitarbeitendenkreis oder im Vorstand und unterstützen uns gegenseitig. Wir vermitteln Mitarbeiter:innen, die in diesem Rahmen belastende Gespräche geführt haben, entsprechende Hilfs- und Nachsorgeangebote.

d. Als ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen haben wir insbesondere auf Freizeiten die Kontaktdaten einer Ansprechperson, bei der wir im Umgang mit einer grenzverletzenden Situation telefonische Unterstützung erfahren, oder im Anschluss seelsorgliche Begleitung bekommen können.