1. Offener Umgang
Wir sind uns bewusst, dass das Thema des grenzverletzenden Verhaltens und der sexualisierten Gewalt auch den Arbeitsbereich des CVJM betrifft. Durch bewusstes oder unbewusstes Handeln von Mitarbeiter:innen und/oder Teilnehmer:innen wurden und werden Menschen im Rahmen unserer Angebote und Aktionen Opfer von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt. Dieses offen zu benennen, transparent zu kommunizieren und in keiner Weise zu tabuisieren, zeigt nach außen und nach innen die reflektierte und intensive Beschäftigung aller Beteiligten mit dem Thema. Ein offener Umgang damit auch gegenüber ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen sensibilisiert diese für das Thema und baut Hemmschwellen bei der Offenlegung möglicher Übergriffe ab. Gleichzeitig schreckt ein offener und reflektierter Umgang mit dem Thema mögliche Täter früh ab.
2. Schulungen und Fortbildungen für unsere Mitarbeitenden
Durch Schulungen und regelmäßige Thematisierung (z.B. im Rahmen von Mitarbeitendenwochenden) werden Täterstrategien, Erscheinungsformen und Handlungsperspektiven vermittelt. Mitarbeitende werden so für das Thema und die Erscheinungsformen von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt sensibilisiert. Dadurch prüfen sie ihr eigenes Verhalten gegenüber Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen und beugen bewussten oder unbewussten Grenzverletzungen oder Übergriffen vor.
Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter*innen:
a. an allgemeinen Schulungen teilnehmen, um in den Bereichen Spielpädagogik, Methodentraining, Kleingruppenarbeit, Glauben entdecken und Gruppenpädagogik Grundlagen zu erlernen und für Leitungsaufgaben befähigt zu werden.
b. an Präventionsschulungen zum Thema sexualisierte Gewalt teilnehmen.
c. an Mitarbeitendenwochenenden teilnehmen, bei denen die Themen Prävention und Schutzkonzept vermittelt und aufgefrischt werden.
Die Teilnahme an Präventionsschulungen sehen wir als verpflichtend für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Schulung sollte innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Mitarbeit erfolgen.
Eine Nicht-Teilnahme zieht die vorrübergehende Freistellung aus der aktiven Mitarbeit mit sich und führt im Zweifelsfall zum Ausschluss von der Mitarbeit.
Davon ausgenommen ist die Mitarbeit im Erwachsenenbereich (Ü27). Sollten sich in der Gruppenzusammensetzung Änderungen ergeben, sodass auch unter Minderjährige am Angebot teilnehmen, ist die Teilnahme an einer Präventionsschulung von den Mitarbeitenden der Gruppe binnen eines Jahres verpflichtend.
Projektmitarbeiter*innen, die nicht der festen Mitarbeiterschaft des CVJM Oberlübbe angehören, haben vor jedem Projekt (z.B. Ferienspiele) die Selbstverplichtungserklärung zu unterzeichnen. Bei Projekten die sich über mehrere Tage erstrecken (z.B. Konfifahrten) ist zu gewährleisten, das eine Mehrheit der Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachweisen können.
3. Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungen
Wer sich haupt- oder ehrenamtlich im CVJM in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren möchte, verpflichtet sich grundsätzlich die persönlichen Grenzen und die sexuelle Selbstbestimmung von Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen zu wahren und zu schützen. Hierzu ist eine entsprechende Selbstverpflichtung (siehe Abschnitt B) von jedem Mitarbeitenden anzuerkennen und zu unterschreiben.
Gleichzeitig ist in regelmäßigen Abständen (i.d.R. 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis beim Vorstand vorzulegen. Dieser führt eine zentrale Liste, die bei Bedarf von den Gruppenleiter*innen abgefragt werden kann.
Wer eine solche Selbstverpflichtung nicht anerkennt oder unterschreibt, kein erweitertes Führungszeugnis vorlegt oder rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die den Vorschriften des SGB VIII in der jeweils geltenden Fassung entspricht, kann nicht Mitarbeiter:in in der Kinder- und Jugendarbeit des CVJM Oberlübbe sein. Bestehende Mitarbeitendenverhältnisse sind bei Bekanntwerden entsprechender Missstände umgehend zu beenden.