Die Arbeit im CVJM Oberlübbe wird im Miteinander von Menschen und ihrer Beziehung zu Gott gestaltet. Der CVJM Oberlübbe übernimmt Verantwortung für die ihm anvertrauten Menschen. Unsere Arbeit ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Dazu gehört, die Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen zu achten und individuelle Grenzen zu respektieren. Vernachlässigung, Gewalt und sexualisierte Gewalt werden nicht toleriert. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat oberste Priorität.

Als Mitarbeiter:in des CVJM Oberlübbe…

  1. … achte ich die Persönlichkeit und Würde aller.
  2. … stärke und fördere ich die Persönlichkeit, die Entwicklung einer eigenen Identität und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
  3. … verpflichte ich mich deshalb dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Ich pflege einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit anderen.
  4. … nehme ich Kinder und Jugendliche bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt.
  5. … respektiere ich die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen und achte die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze. Ich gehe verantwortlich mit Nähe und Distanz um.
  6. … bin ich mir meiner Verantwortung und Rolle als Mitarbeiter:in bewusst und suche mir kompetente Hilfe, wenn ich gewaltsame sowie sexuellen Übergriffe oder sonstige Formen der Vernachlässigung vermute.
  7. … greife ich bei Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende oder Teilnehmende ein.
  8. … tabuisiere und toleriere ich Gewalt nicht, sondern beziehe aktiv Stellung und greife ein gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches, sexistisches Verhalten und alle Arten von Gewalt. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z. B. Körperverletzung, sexuelle Übergriffe) als auch für verbale Gewalt (z. B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und für seelische Gewalt (z. B. Mobbing, Ausgrenzung).
  9. … versichere ich, nicht wegen einer in § 72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist

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